DAJOHA – Creative Studio, David Johansson, Neuraut 5, 6170 Zirl Stand: 15.01.2026
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Fotografen und Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG. Für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte.
1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung bekannt gegeben wird – auch für künftige Geschäftsbeziehungen.
1.3. Vorrang individueller Vereinbarungen: Abweichende oder ergänzende Regelungen, die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung getroffen wurden, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dies gilt insbesondere für den Umfang der Nutzungsbewilligung, Liefertermine und Zahlungsbedingungen.
1.4. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2. Die Auftragserteilung kann schriftlich (Brief, E-Mail) oder mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Fotografen zustande.
2.3. Vor Vertragsabschluss werden dem Verbraucher die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Steuern und Nebenkosten, die Zahlungs- und Leistungsbedingungen sowie die Kontaktdaten des Fotografen mitgeteilt.
3. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften
3.1. Wird der Vertrag im Fernabsatz (z.B. per E-Mail, Telefon, Onlineformular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Fotografen geschlossen, steht dem Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Rücktrittsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
Frist: Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben (bei Lieferung körperlicher Produkte wie Prints oder Alben).
Ausübung: Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie mich (DAJOHA – Creative Studio, David Johansson, Neuraut 5, 6170 Zirl, hallo@dajoha.com, +43 664 3858573) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Folgen des Rücktritts: Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, erstatte ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei mir eingelangt ist. Für die Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiger Leistungsbeginn: Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, so haben Sie mir einen dem bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbrachten Anteil entsprechenden Betrag zu zahlen.
3.2. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht (§ 18 FAGG): Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht
- bei Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert;
- bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell erstellte Bilddateien, Prints, Alben, Leinwände);
- bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (z.B. ein fix vereinbarter Shootingtermin).
3.3. Muster-Widerrufsformular (nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen):
An DAJOHA – Creative Studio, David Johansson, Neuraut 5, 6170 Zirl, hallo@dajoha.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________ Name des/der Verbraucher(s): ____________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________ Datum: ____________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
4. Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung
4.1. Der Fotograf führt den Auftrag sorgfältig aus. Er kann den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte (Assistenz, Labor, Bildbearbeitung) ausführen lassen. Sofern keine abweichenden Anordnungen getroffen wurden, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung frei, insbesondere hinsichtlich Bildauffassung, Aufnahmeort und der angewendeten fotografischen Mittel.
4.2. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Verzug bleiben unberührt.
4.3. Der Vertragspartner erwirbt eine einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Im Zweifel ist der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend.
4.4. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Vertragspartner berechtigt, die gelieferten Bilder für private, nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, insbesondere für den eigenen Gebrauch, zur Weitergabe an Familie und Freunde sowie zur Veröffentlichung auf privaten Profilen in sozialen Netzwerken. Eine gewerbliche oder werbliche Nutzung, eine Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Verwertung sowie die Teilnahme an Wettbewerben bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.5. Die Nutzungsbewilligung gilt bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts als erteilt.
5. Urheberrechtliche Bestimmungen
5.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 3, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Eine über die vereinbarte Nutzungsbewilligung hinausgehende Verwertung ist nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig.
5.2. Bei einer Veröffentlichung im Internet oder in Printmedien wird der Vertragspartner ersucht, die Herstellerbezeichnung anzugeben:
Foto: © David Johansson / DAJOHA
Eine Verpflichtung zur Namensnennung besteht nicht bei rein privater Verwendung im Sinn des Punktes 4.4. Die Nutzungsbewilligung hängt nicht von der Namensnennung ab.
5.3. Bearbeitung: Der Vertragspartner darf die Bilder im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks technisch anpassen, insbesondere zuschneiden, in Größe und Auflösung verändern und in unterschiedlichen Formaten ausgeben. Sinnentstellende Veränderungen sowie inhaltliche Bildmanipulationen – einschließlich der Anwendung generativer KI-Bearbeitung – sowie das Anbringen von Filtern, die den Bildeindruck wesentlich verändern, bedürfen der Zustimmung des Fotografen.
5.4. Nutzung für KI-Systeme: Die Verwendung der Bilder zum Training oder zur Entwicklung von Systemen der künstlichen Intelligenz sowie die Einspeisung in entsprechende Datenbanken ist nicht Gegenstand der Nutzungsbewilligung. Der Fotograf behält sich die Rechte gemäß § 42h UrhG ausdrücklich vor.
6. Eigentum an den Bilddateien, Archivierung
6.1. Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Der Vertragspartner erhält die vereinbarte Auswahl final bearbeiteter Bilddateien zur Nutzung im Umfang des Punktes 4.
6.2. Rohdaten: Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien), nicht ausgewählter Aufnahmen oder sonstiger Arbeitsdaten besteht nicht. Die Übergabe solcher Daten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
6.3. Der Fotograf archiviert die final gelieferten Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von zwölf Monaten ab Lieferung und stellt sie innerhalb dieses Zeitraums auf Anfrage erneut zur Verfügung. Der Vertragspartner ist für die eigene Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich. Auf Wunsch löscht der Fotograf die Aufnahmen jederzeit.
6.4. Werden Bilder in einer Online-Galerie zur Auswahl bereitgestellt, ist die Auswahl binnen 30 Tagen ab Bereitstellung zu treffen. Der Fotograf weist rechtzeitig vor Ablauf auf das Ende der Frist hin. Erfolgt keine Auswahl, kann der Fotograf nach angemessener Nachfristsetzung die Auswahl nach eigenem Ermessen treffen und den Auftrag abrechnen.
7. Entgelt
7.1. Mangels abweichender Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seiner jeweils gültigen Preisliste, sonst ein angemessenes Honorar zu.
7.2. Ein Tagessatz umfasst bis zu 8 Stunden inklusive Auf- und Abbau, ein Halbtagessatz bis zu 4 Stunden. Zusätzliche Stunden werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
7.3. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfallende Nebenkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
7.4. Kosten für Requisiten, Modelle, Locationmieten, Visagistinnen und Visagisten sowie Reise- und Aufenthaltsspesen sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen sind. Sie werden nur nach vorheriger Abstimmung beauftragt und verrechnet.
7.5. Ist im Angebot eine bestimmte Anzahl final bearbeiteter Bilder ausgewiesen, sind darüber hinausgehende Bildbearbeitungen gesondert zu vergüten. Sie werden ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Vertragspartner erbracht.
7.6. Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen im Zuge der Auftragsausführung werden vorab abgestimmt und gesondert verrechnet.
8. Zahlung
8.1. Mangels abweichender Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Auftragssumme zu leisten. Das Resthonorar ist nach Lieferung fällig.
8.2. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4 % p.a.) verrechnet. Darüber hinaus sind notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten in angemessener, dem Verhältnis zur betriebenen Forderung entsprechender Höhe zu ersetzen.
8.4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte körperliche Produkte im Eigentum des Fotografen.
9. Mitwirkung des Vertragspartners
9.1. Der Vertragspartner unterstützt den Fotografen bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang und sorgt dafür, dass am vereinbarten Aufnahmeort die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (Zugang, Stromversorgung, Anwesenheit der abzubildenden Personen).
9.2. Werden auf Wunsch des Vertragspartners weitere Personen abgebildet, hat der Vertragspartner deren Einverständnis einzuholen. Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Fotograf stellt auf Wunsch eine unverbindliche Mustervorlage zur Verfügung.
9.3. Beauftragt der Vertragspartner den Fotografen mit der Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert er, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen.
9.4. Verletzt der Vertragspartner die Pflichten nach den Punkten 9.2. oder 9.3. schuldhaft, hält er den Fotografen hinsichtlich daraus entstehender Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
10. Terminverschiebung und Stornierung
10.1. Terminverschiebung: Eine einmalige Verschiebung des vereinbarten Termins ist bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von drei Monaten gefunden werden kann.
10.2. Stornierung durch den Vertragspartner: Der Vertragspartner kann den Vertrag jederzeit auflösen. Da der Fotograf den Termin exklusiv reserviert und in diesem Zeitraum keine anderen Aufträge annehmen kann, gebühren dem Fotografen – vorbehaltlich Punkt 10.3. – folgende pauschalierte Stornoentgelte, bezogen auf das vereinbarte Aufnahmehonorar:
| Zeitpunkt des Einlangens der Stornoerklärung | Stornoentgelt |
|---|---|
| mehr als 30 Tage vor dem Termin | kein Stornoentgelt |
| 30 bis 15 Tage vor dem Termin | 15 % |
| 14 bis 8 Tage vor dem Termin | 25 % |
| 7 bis 3 Tage vor dem Termin | 50 % |
| weniger als 3 Tage vor dem Termin | 75 % |
Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten (z.B. Modelle, Visagistinnen und Visagisten, Assistenz, Locationmieten) sind zusätzlich zu ersetzen.
10.3. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich das Stornoentgelt entsprechend. Kann der Fotograf den freigewordenen Termin anderweitig verwerten, entfällt das Stornoentgelt insoweit. Ein Stornoentgelt entfällt zur Gänze, wenn die Stornierung auf einem Umstand beruht, den der Vertragspartner nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie) und ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten vereinbart werden kann. Das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 ABGB bleibt unberührt.
10.4. Die Stornoerklärung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
10.5. Ein allfälliges Rücktrittsrecht nach Punkt 3. bleibt von dieser Regelung unberührt.
11. Verhinderung des Fotografen, höhere Gewalt
11.1. Ist der Fotograf aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit, Unfall, Ausfall wesentlicher technischer Ausrüstung), an der Durchführung des Termins verhindert, verständigt er den Vertragspartner unverzüglich. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall einen Ersatztermin. Kommt binnen angemessener Frist kein Ersatztermin zustande, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich bereits erbrachter Leistungen rückerstattet.
11.2. Der Fotograf kann bei Verhinderung mit Zustimmung des Vertragspartners eine gleichwertige Vertretung beiziehen.
11.3. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate an, ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.
11.4. Der Ersatz von Kosten, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem entfallenen Termin entstanden sind, kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fotografen verlangt werden.
12. Gewährleistung
12.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
12.2. Die Bildauffassung und die gestalterische Umsetzung liegen im künstlerischen Ermessen des Fotografen (Punkt 4.1.). Ein abweichender persönlicher Geschmack begründet keinen Mangel. Abweichungen von früheren Aufträgen stellen für sich allein keinen Mangel dar.
12.3. Farbabweichungen, die auf unterschiedliche Anzeigegeräte, Bildschirmkalibrierungen oder Druckverfahren zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
12.4. Für Mängel, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Vertragspartners zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung (§ 1168a ABGB).
12.5. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife pro final bearbeitetem Bild inkludiert.
13. Haftung
13.1. Der Fotograf haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung wird weder ausgeschlossen noch beschränkt.
13.2. Für sonstige Schäden haftet der Fotograf bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Höhe nach begrenzt mit dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung hergestellter Aufnahmen ist die Haftung auf die Rückerstattung des Entgelts und – soweit möglich und zumutbar – auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt. Punkt 13.1. bleibt unberührt.
13.4. Der Fotograf haftet nicht für Umstände, die nicht seiner Sphäre zuzurechnen sind, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, verspätete Bereitstellung von Requisiten oder den Ausfall von Modellen.
13.5. Wertvolle vom Vertragspartner beigestellte Gegenstände sind von diesem zu versichern.
14. Datenschutz
14.1. Verantwortlicher im Sinn der DSGVO ist DAJOHA – Creative Studio, David Johansson, Neuraut 5, 6170 Zirl, hallo@dajoha.com, +43 664 3858573.
14.2. Der Fotograf verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten) sowie die im Rahmen des Auftrags entstehenden Bilddaten zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und Auftragsabwicklung auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
14.3. Eine Verarbeitung zum Zweck der Direktwerbung sowie die Verwendung von Bildnissen zur Eigenwerbung des Fotografen (Punkt 15.) erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwillig erteilten Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit formlos – etwa per E-Mail an hallo@dajoha.com – mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
14.4. Empfänger der Daten sind ausschließlich solche Dienstleister, die zur Vertragsabwicklung erforderlich sind (z.B. Labore, Druckereien, Galerie- und Hosting-Anbieter, Steuerberatung), sowie Dritte, deren Einbindung ausdrücklich vereinbart wurde.
14.5. Vertragsdaten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert. Bilddaten werden gemäß Punkt 6.3. für zwölf Monate archiviert und danach gelöscht, sofern nicht eine Einwilligung nach Punkt 14.3. vorliegt oder eine längere Aufbewahrung vereinbart wurde.
14.6. Dem Vertragspartner stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Er hat überdies das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde.
14.7. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.dajoha.com/datenschutzerklaerung/.
15. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
15.1. Der Fotograf ist berechtigt, die von ihm hergestellten Lichtbilder zur Bewerbung seiner eigenen Tätigkeit zu verwenden (Website, Portfolio, soziale Medien, Wettbewerbs- und Präsentationsunterlagen), sofern der Vertragspartner und die abgebildeten Personen dem gesondert zugestimmt haben.
15.2. Die Zustimmung ist freiwillig und hat auf die Durchführung des Auftrags oder auf das Entgelt keinen Einfluss. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach Zugang des Widerrufs entfernt der Fotograf die betroffenen Bilder innerhalb angemessener Frist aus seinen eigenen Kanälen. Auf bereits gedruckte Materialien und auf Veröffentlichungen Dritter erstreckt sich diese Verpflichtung nur, soweit sie dem Fotografen möglich und zumutbar ist.
15.3. Der Vertragspartner kann einzelne Motive oder Personen von der Nutzung ausnehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl entzieht dem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.2. Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel einer dieser Orte liegt (§ 14 KSchG).
16.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Filmwerke und Laufbilder sinngemäß, unabhängig vom angewendeten Verfahren.